Notar Cirilli in Brescia und Manerba
Notar Guido Cirilli
Warum einen Notar kontaktieren?
Der Notar als Amtsträger: Der Notar ist ein Amtsträger, der dazu bestellt ist, „Urkunden zwischen Lebenden und Testamente entgegenzunehmen, ihnen öffentliches Beglaubigungsschreiben auszustellen, ihre Hinterlegung aufzubewahren und Kopien, Urkunden und Auszüge auszustellen“ (Art. 1 Ln).
Das Gesetz verleiht dem Notar außerdem folgende Befugnisse: Einlegung von Rechtsmitteln im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit hinsichtlich der in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Vereinbarungen; Entgegennahme eidesstattlicher Erklärungen; Entgegennahme von Erklärungen über die Annahme und Ausschlagung von Erbschaften; Erstellung von Inventarberichten und Berichten über die Eröffnung von Schließfächern; Durchführung von Handlungen, die ihm von den Justizbehörden übertragen wurden; Unterzeichnung und Beglaubigung von Handelsbüchern; Entgegennahme beglaubigter Dokumente; und Durchführung aller anderen in besonderen Vorschriften vorgesehenen Tätigkeiten.
Die notarielle Urkunde hat einen privilegierten Status, da sie „bis zur Anzeige einer Fälschung den vollständigen Beweis für die Herkunft des Dokuments von dem Beamten, der es erstellt hat, sowie für die Erklärungen der Parteien und für andere Tatsachen liefert, von denen der Beamte bescheinigt, dass sie in seiner Anwesenheit stattgefunden oder von ihm vorgenommen wurden“ (Art. 2700 des Zivilgesetzbuches).
Daher ist die Inanspruchnahme eines Notars nicht nur dann erforderlich, wenn die Form der öffentlichen Urkunde gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch immer dann, wenn eine Urkunde durch Umschreibung oder Eintragung in öffentliche Register gegenüber Dritten vollstreckbar gemacht werden soll (oder soll).
Der Notar
Testamentsdolmetscherin und freiberufliche Fachkraft
Der Notar ist außerdem ein freiberuflicher Berufsträger, der mit seiner eigenen Organisation und unter seiner eigenen direkten Verantwortung den Parteien Beratungsleistungen in allen zivil-, handels- und steuerrechtlichen Angelegenheiten anbietet, in denen er traditionell tätig ist.
Der Notar sorgt zudem für die Anpassung des Parteiwillens an das Gesetz mit dem Ziel, gültige, wirksame und möglichst prozessual „unanfechtbare“ Rechtsgeschäfte zu begründen („Je mehr Notar, desto weniger Richter“, F. Carnelutti).
Die Einschaltung eines Notars, auch in gesetzlich nicht vorgeschriebenen Fällen, stellt keinen unnötigen „Kostenfaktor“ dar, sondern vielmehr eine Investition in die Rechtssicherheit des von Ihnen gewünschten Rechtsgeschäfts.
Bürger können sich daher unverbindlich und mit dem Vertrauen an einen Notar wenden, das ein Fachmann mit umfassender technischer und juristischer Ausbildung verdient. Dieser Fachmann garantiert Qualität, Effizienz und Zuverlässigkeit, nicht nur bei der Erstellung öffentlicher Urkunden, sondern auch bei der Vorbereitung privater Dokumente zur Beglaubigung.


